Unsere Tätigkeiten und Qualifikationen sind ausschlaggebend für die Eingruppierung in unseren Tarifvertrag, den Tarifvertrag der Länder. Die Beschreibung unserer täglichen Arbeit bestimmt damit das persönliche Entgelt, welches wir für unsere Arbeit erhalten.
Nach welchen Regeln funktioniert eigentlich die Festlegung meines Gehalts? Wer erstellt Tätigkeitsbeschreibungen und welche Interessen sind damit verknüpft? Was kann der Personalrat beeinflussen? Welche Rechte habe ich als einzelner Beschäftigter? Was tun, wenn die Tätigkeitsbeschreibung mit den realen Arbeitsaufgaben nur noch wenig zu tun hat oder zu pauschal ist?
Dieter Klang (ver.di) wird nach einer kurzen Einführung in die Materie unsere Fragen beantworten
Referieren wird: Dieter Klang, Eingruppierungsexperte ver.di und ehemaliger HPR Land Berlin
Wann? Am Dienstag, 20. Juni 2017, um 15:30 Uhr
Wo? IKMZ der BTU, Foyer im 7. OG, Platz der Deutschen Einheit 2, 03044 Cottbus
Hier finden Sie die Einladung als PDF zum Download.